FAQ

Ihre Ergotherapie-Praxis in Sangerhausen – Für Ihre Selbstständigkeit im Alltag und darüber hinaus.

a) Kinder: Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei.

 

b) Gesetzlich Versicherte Erwachsene ab 18 Jahren sind bei gesetzlichen Krankenkassen zur Zuzahlung verpflichtet. Es sind 10 € Rezeptgebühr und 10% der Behandlungskosten zu entrichten. Von diesen Kosten können Sie sich ab einer bestimmten Höhe bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen.

 

c) Privatversicherte: Erhält ein Privatversicherter eine Verordnung zur Ergotherapie oder Logopädie, so gelten die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Für die Finanzierung der Therapie erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, der Ihrer Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte. Weitere Absprachen müssen mit uns persönlich getroffen werden.

 

d) Selbstzahler-Leistungen, welche von Ihrer Kasse nicht übernommen werden, können Sie natürlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

 

Allgemeinmediziner, Neurologen, Psychiater, Internisten, Kinderärzte, Orthopäden, Handchirurgen, Unfallärzte der BG etc. sind berechtigt, Ergotherapie – ggf. auch als Hausbesuch – zu verordnen.

Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten und wird 1-5x wöchentlich durchgeführt, bei entsprechender Verordnung auch als Hausbesuch. Die gesamte Behandlungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Störungsbild/Beschwerdebild und wird vom Arzt festgelegt.

Ja! Seit einiger Zeit gibt es Änderungen in den Verträgen der Berufsgenossenschaften, die besagen, dass man bestimmte Voraussetzungen als Therapeut vorweisen muss um den Qualitätsstandart zu gewährleisten. Die Ergotherapie Impuls erfüllt diese Kriterien.

Im Rahmen des Interdisziplinären Heilprogrammes sind alle Heilmittel parallel ausführbar. Das heißt Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie sind als interdisziplinäres Team anzusehen und können und müssen oftmals sogar gleichzeitig verordnet werden, um einen schnellstmöglichen Heilerfolg erzielen zu können.

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